-Privathotel-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Boulevard Hotel Hamburg
Hotelaufnahmevertrag
Das Boulevard Hotel Hamburg Gelnhausen wünscht
Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sollten daher
wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten Sie uns, bzw. wir Ihnen gegenüber haben um die für das unser
4 Sterne Niveau auf Dauer halten zu können.
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln,
an. Diese AGBs gelten für alle unsere
Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar (d.h., über Dritte) über das
Internet, per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung gestellt werden. Diese
liegen ferner am Empfang aus, werden Ihnen auf Wunsch am Empfang ausgehändigt,
werden Ihnen auf Wunsch übersandt. Mit dem Zugriff auf unsere Webseite und dem
Surfen auf dieser sowie der Nutzung unserer Webseite und / oder dem Abschluss
einer Buchung bestätigen Sie, dass Sie die unten aufgeführten Geschäftsbedingungen
gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen (einschließlich der
Datenschutzbestimmungen).
Der Begriff Hotelaufnahmevertrag umfasst und
ersetzt die folgenden: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag
Diese AGBs sind Ihnen
damit ausreichend zur Kenntnis gebracht werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
(Gastaufnahmevertrag / Beherbungsvertrag) und
für Verträge über die mietweise Überlassung von Tagungs-, Konferenz- und
Banketträumen sowie alle für den Kunden (Gast / Veranstalter / Besteller /
Mieter / Vermittler usw.) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels bzw. des Hotel - Restaurants.
- Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Gegenläufigen
Ausführungen der Kunden wird hiermit bereits im Voraus widersprochen.
- Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen
Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel
unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss
darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und / oder die
Veranstaltung geeignet ist, sei es durch ihren politischen, religiösen
oder sonstigen Charakter, öffentliches Interesse hervorzurufen oder
Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige
Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen
und / oder beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder
Verkaufs - Veranstaltungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen
Einwilligung durch die Hotelleitung und bedürfen der Zahlung einer zusätzlichen
Vergütung. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der
Kunde nicht Verbraucher ist. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine
solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels
beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In
diesem Fall gelten Ziff. C - G der Allgemeinen
Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung, Rücktritt
des Hotels) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
II. Vertragsabschluss, - partnerhaftung,
Verjährung
- Der Hotelaufnahmevertrag kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Sobald das / die Zimmer bestellt und zugesagt sind ist bei
Hotelübernachtung/en der Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Lehnt das Hotel eine Buchungsanfrage ab und
unterbreitet ein abweichendes Angebot, so ist diese insoweit unverbindlich
als das Hotel zwischenzeitlich eingehende Buchungsangebote annehmen kann.
Liegen diese nicht vor, so ist das Hotel an dieses abweichende Angebot für
die Dauer von zwei Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande (sofern eine zwischenzeitliche Vermietung
seitens des Hotels nicht erfolgt ist), wenn der Kunden innerhalb der 2
Tage Frist gegenüber dem Hotel die Annahme erklärt.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat
ein Dritter (auch gewerblicher Vermittler, Veranstalter oder Organisator)
für den Kunden bestellt, ist er verpflichtet, alle buchungsrelevanten
Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den
Kunden weiterzuleiten. Ferner haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und für die von ihm gebuchten bzw. in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels / Hotelrestaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel
getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels auf Dritte
übertragen werden
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die ausschließlich auf die leitende
Angestellte bzw. den Besitzer des Hotels zurückzuführen sind, beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des
Hotels soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende
unabdingbare gesetzliche Verjährungs-Vorschriften bestehen.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
- Eine etwaige Haftung des Hotels ist — abgesehen
von den §§ 701 ff. BGB — betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten
Mietpreises beschränkt.
- Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä) oder
sonstiger vom Hotel an der ganzheitlichen oder teilweisen
Leistungserbringung nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich
das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden
ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
III. Leistungen, Preise, Rabatte, fixe Buchung, Aktionen,
Zahlung, Geldverkehr, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
- Es gelten jeweils die auf der
Hotel – Webseite veröffentlichen Preise in Euro inklusive der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. Alle weiteren dem Gast separat zu berechnenden
Kosten werden gesondert ausgewiesen Die genannten Preise sind allesamt Bar
– Zahlungspreise die bei Abreise unmittelbar – ohne jeglichen Abzug – in
bar zur Zahlung fällig sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte u.a. auch in Verbindung mit gebuchter Veranstaltung
des Hotels.
- Die geltenden bzw. vereinbarten Preise schließen
die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich
der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um
10 %, anheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel zustimmt.
- Rabatte werden nur im Rahmen einer Buchung
gewährt, niemals jedoch nachträglich. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch
darauf.
- Werden Rabatte vereinbart bzw. gewährt, so
handelt es sich bei der entsprechenden Reservierung immer um eine
sogenannte fixe (nicht stornierbare) Buchung. (§ 275 Absatz 1 BGB,§ 326
Absatz 1 BGB).
- Werden rabattierte
Hotelleistungen (Zimmer o.ä.) gebucht, storniert
bzw. nicht abgenommen, so ist jeweils der gesamte rabattierte
Preis zu zahlen (sofern der Rabatt 10 % oder mehr betragen hat). Ist der
Rabatt kleiner als 10 % so ist der um diesen Prozentsatz geminderte volle rabattierte Preis zu zahlen.
- Bestätigt der Kunde auf telefonische Rückfrage
des Hotels das Angebot einer fixen Buchung / bestätigt der Kunde das mail - Angebot einer fixen Buchung so ist eine
Stornierung nicht möglich. (§ 275 Absatz 1 BGB,§ 326 Absatz 1 BGB). Wird
die Leistung des Hotels dennoch nicht in Anspruch genommen so gelten die
unter D bis E genannten Stornobedingungen.
- Aktionen gelten jeweils und nur sofern diese auf
der Hotel – Webseite unter der Rubrik „ aktuelle“ aufgeführt sind. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere, nicht mehr aktuelle Rabatte.
- Vorbehaltlich gesonderter Absprache ist das
Logisentgelt bei individueller Anreise im Voraus fällig, ansonsten
spätestens bei Abreise des Kunden und sofort bar im Hotel zu zahlen. Bei
Gruppenbuchungen ist eine Anzahlung vor Anreise zu entrichten. Gutscheine
(Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur
akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen
besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine
Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen
- Für die Reservierung kann das Hotel bei
Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung nach Wahl des Hotels von 50
bis 100 % des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung
nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels
ein so ist dies zum Vertragsrücktritt berechtigt. Bei Reisegruppen können
die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. Die Vorauszahlung hat in bar oder per Überweisung bis 2
Wochen vor Anreise zu erfolgen. Teilzahlungen sind als nicht geleistete
Zahlungen anzusehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Nach Verstreichung einer vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist
kann das Hotel ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Bei
Zahlungen gilt der kostenfreie Zahlungseingang der Gesamtsumme auf dem
Konto des Hotels.
- Wird bei garantierter/n Buchung/en mit einer
vereinbarten Vorauszahlung eine Teilrate auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, während des
Aufenthaltes des Kunden im Hotel auflaufende Forderungen durch Erteilung
einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlungen
zu verlangen. Konten anwesender Kunden, die einen Betrag von über € 250,00
aufweisen, können bei Erreichen des Betrages sofort abgerechnet werden.
- Das Hotel ist berechtigt eine Reservierungsannahme
oder andere Leistungen, die aus- oder fortzuführen sind, von der gesamten
oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge (z.B.
des Über- nachtungspreises im Voraus abhängig zu
machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder
Gesamtvorauszahlungen.
- Das Hotel ist berechtigt auf seine Entscheidung
hin jederzeit ein Deposit von 100 Euro für den
Zimmerschlüssel bzw. unvorhergesehenes bei Abschluss des
Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
- Mit Aushändigung des Zimmer- und Hotelschlüssels
haftet der Kunde für einen Verlust des Schließanlagen – Schlüssels
(Wiederbeschaffungspreis 85 Euro. Bei Verlust werden 100 Euro 85,- plus 20
% Aufwandspauschale) berechnet.
- Eine Reservierung liegt dann vor, wenn der Kunde
die Übernachtungsdienstleistung bestätigt und die bestellten Zimmer nicht
storniert hat. Die Abnahme der bestellten Zimmer hat vor 18.00 Uhr am
Anreisetag zu erfolgen. Die Zimmer werden dem Kunden bis 11.00 Uhr des
Folgetages zur Verfügung gestellt. Bei Nichterscheinen des/r Kunden bzw.
nicht rechtzeitiger Stornierung (werden die unter D-E genannten
Stornokosten berechnet.
- Eine Spätanreise – d.h. eine Anreise nach 18.00 -
ist dem Hotel grundsätzlich mitzuteilen (außer bei einer durch
Kreditkarten-Daten Hinterlegung garantierten Buchung). Andernfalls hat das
Hotel das Recht, das / die Zimmer (sofern eine entsprechende Nachfrage
besteht) - im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht - anderweitig zu
vergeben. Der Kunde hat in diesem Falle keine Anspruch auf das / die
gebuchten Zimmer bzw. gleich- / höherwertigen Ersatz. Ein
Schadensersatzanspruch besteht in diesem Falle nicht.
- Die Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich
sofort nach Leistungserbringung bzw. bei Abreise fällig. Erfolgt dies
nicht befindet der Kunde befindet sich im Zahlungsverzug.
- Rechnungen des Hotels sind - sofern nichts
anderes vereinbart ist – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig
und zahlbar. Eine Rechnung gilt (sofern sie nicht persönlich übergeben
wird) spätestens 3 Tage nach Versendung als beim
Kunden zugegangen, sofern kein früherer Zugang durch das Hotel oder
späterer Zugang durch den Kunden nachgewiesen werden kann. Diese sind
innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug beim Hotel eingehend zu begleichen.
- Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Zahlungsverzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein Bei
Zahlungsverzug des Kunden wird für jede Mahnung nach dem 10.Tag der
Rechnungsstellung eine Mahngebühr von € 5,00 fällig. zzgl. Verzugszinsen
in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2
BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem
Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
- Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos
anfallen, trägt der Kunde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Terminiertes Rücktrittsrecht,
Abbestellung, Stornierungen von Zimmern, Speisen und Getränken, Arrangements, o.ä.) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No
Show)
Sofern zwischen
dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart
wurde, so hat er das Recht bis zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit)
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt. Der Rücktritt von der erfolgten Buchung hat
schriftlich zu erfolgen Das Hotel wird den Kunden darüber hinaus telefonisch
und ggf. schriftlich per doppelter mail (sofern die
gültige mail Adresse vorliegt) über den Fristablauf
informieren. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt.
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen ebenso wie eine Änderung
der Personenzahl bzw. der gebuchten Leistungen Erfolgt dies nicht, so ist
der Kunde zur Zahlung der im weiteren genannten Stornierungsgebühren (§
552 BGB) verpflichtet. Ein Anspruch auf die geänderten Leistungen hat der
Kunde jedoch nur sofern das Hotel diese schriftlich rückbestätigt bzw.
diesen schriftlich zustimmt.
- Dafür gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Rücktritt bis 21 Tage vor Anreise ist kostenlos.
Für Stornierungen oder Nichterscheinen ab dem 21. Tag vor Anreise hat der
Gast die gesamten Übernachtungskosten zu tragen.
- Falls der Kunde eine fixe Buchung ohne Änderungs-
oder Stornierungsmöglichkeit gewählt hat und im Moment der Reservierung
akzeptiert hat, dass der volle Preis des Aufenthaltes (per Vorabüberweisung / von der Kreditkarte abgezogen
wird), ist dieser Betrag nicht rückerstattbar.
- Die vorstehenden Regelungen über die
Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder
die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in
Anspruch nimmt (No Show)
- Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren,
dem Hotel der Nachweis eine höheren Schadens vorbehalten
V. Rücktritt des Kunden, weitere Bestimmungen
- Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der
Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die
Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um
18.00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns eingegangen sein.
- Ein davon abweichendes Rücktrittrecht mit dem Hotel
bzgl. des geschlossenen Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels
oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen
Zimmern/ Tagungsräumen/ Arrangements hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer / Tagungsräumen / Arrangements sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und
vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück, 75 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensions - Arrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel
entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
VI. Rücktritt des Hotels (§ 323 BGB), Kündigung (§ 314 BGB)
- Sofern dem Kunden ein kostenfreies
Rücktrittsrecht (schriftlich, mündlich, fernmündlich) nach D-F (siehe
oben) eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm
zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Ist dem Kunden ein terminiertes Rücktrittsrecht
(schriftlich, mündlich, fernmündlich) eingeräumt worden so kann das Hotel
ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes vom Vertrag zurückzutreten. sofern
nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Ein Rücktritt des Hotels erfolgt, sofern Anfragen
anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
- Ist der Kunde telefonisch wdh.
nicht erreichbar und antwortet er binnen 24 Stunden nicht auf eine 2-fach
abgeschickte mail – so ist das Hotel berechtigt
per 2-fach abgeschickte mail (sofern die gültige
mail Adresse vorliegt) vom Vertrag
zurückzutreten.
- Besteht der Kunde hingegen auf der Buchung so hat
das Hotel das Recht diese nur dann anzunehmen sofern der Kunde mit einer
fixen (nicht stornier-baren) einverstanden ist.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung u.a. auch bei bereits in
Anspruch genommenen Leistungen des Hotels nicht binnen einer hierfür
gesetzten Frist auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, eine von der
Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räume vorliegt, eine
gewerbliche Zwischenvermietung der überlassenen Räumlichkeiten erfolgt,
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich A. Absatz 6
vorliegt.
- Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (schriftlich,
mündlich, fernmündlich, per 2-fach abgeschickte mail
(sofern die gültige mail Adresse vorliegt)
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Ist das Hotel zur fristlosen Kündigung des
Vertragsverhältnisses berechtigt, wird dadurch der Anspruch auf das
vereinbarte Entgelt nicht gemindert; dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren Schadens vorbehalten
- Sollte bei einem Rücktritt nach obigen ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das
Hotel den Anspruch pauschalieren. Ziffer D und E gelten in diesem Fall
entsprechend.
VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer, sondern nur auf ein Zimmer im Rahmen der
gebuchten Kategorie, es sei denn, dies wurde schriftlich vom Hotel
bestätigt. Stehen diese nicht (mehr) zur Verfügung hat das Hotel das Recht
die gebuchten Kategorie eine höherwertige
bereitzustellen. Das Hotel bemüht sich in jedem Falle, in Aussicht /
zugesagte Zimmer (- Nummern) dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung. Das Hotel wird sich um eine frühere Bereitstellung
nach Rücksprache bemühen. Reist der Kunde am Anreisetag bis 18:00 Uhr
nicht an, ist er verpflichtet, das Hotel über die spätere Ankunftszeit
rechtzeitig zu unterrichten, andernfalls kann das Hotel bei Nachfrage
anderer Kunden vom Vertrag zurücktreten und das Hotelzimmer anderweitig
vermieten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Unterkunft zusteht. Die
Nachweispflicht zur Benachrichtigung bei verspäteter Anreise liegt beim
Kunden.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel bei Genehmigung eines längeren Aufenthaltes bis 16:00 ein
Aufpreis von 50%, danach 100% verlangen, bei ungenehmigter Verlängerung
hat der Kunde immer den vollen Zimmerpreis zu zahlen, hinzu kommen Kosten,
die sich zusätzlich (ggfls. aus Umbuchungen von
Gästen in ein anderes Zimmer / Hotel) ergeben können. Sollte dem Hotel
durch verspätete Räumung des Zimmers am Abreisetag ein anderweitiger
Schaden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz desgleichen verpflichtet. Dem
Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Das Hotel ist verpflichtet, bei schuldhafter
Nichtbereitstellung des Zimmers dem Kunden Schadenersatz in Höhe des
Logispreises zu leisten, nicht jedoch über den Logispreis hinaus. Es ist
berechtigt, zumutbare Ausweichzimmer in einem anderen Hotel gleicher oder
höherer Kategorie anzubieten. Lehnt der Kunde dies ab, so hat er keinen
Anspruch auf Schadenersatz.
- Jeder Kunde ist verpflichtet, die ausliegenden
Meldezettel wahrheitsgemäß und lesbar auszufüllen.
VIII. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen
Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder
Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.
- Für Irrtümer bei der Verfügbarkeit der Zimmer
sowie beim Preis wird nicht gehaftet.
- Kleidungsstücke, Accessoires und Gegenstände, die
in allgemein zugänglichen Räumen des, Altstadt Hotels Gängen, WCs, Frühstücksraum usw. hinterlassen werden, gelten
nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu
berechtigten Person in Verwahrung genommen wurden. Ebenfalls als nicht
eingebracht gelten KFZ und in diesen belassene Sachen sowie lebende Tiere.
Dies gilt auch für Wertgegenstände wie Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten
und andere Wertsachen. In Zimmern erstreckt sich eine. Haftung nur auf
diejenigen Gegenstände und Materialien, die von den aus dem
Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Die Haftung ist
hierbei auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro begrenzt
- Die Haftung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn
der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Kunden, einem
Begleiter des Kunden oder einer Person, die der Kunde bei sich aufgenommen
hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt,
verursacht wird.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis zu einem Höchstbetrag von
1.000 Euro, sowie für Geld, Kostbarkeiten und Wertgegenstände bis zu €
800,00. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 3.500
Euro (Versicherungssumme) im Zimmersafe aufbewahrt, Geld, Kostbarkeiten
und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Wertgegenstände
müssen in einem verschlossenen und verschnürten / mit Packband verklebtem
Umschlag der Eigentümerin Joyce Weber bzw. Ihrem Ehemann Dr. Gerd Weber
(NICHT jedoch anderen als diesen) übergeben werden. Eine Verwahrung bedarf
der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703
BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehendes
entsprechend.
- Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des
Hotels.
- Weckaufträge werden vom Hotel nur unter Vorbehalt
und unter dem Hinweis auf die Nutzung der Weckeinrichtung der
Telefonanlage bzw. der in jedem Zimmer vorhanden elektrischen
Weckeinrichtung ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und - auf Wusch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
- Zurückgebliebene Sachen = Fundsachen = des Kunden
werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das
Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf und berechnet dafür eine
angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert
besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Schadensersatzansprüche, außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701 –
703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei
denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Für Schäden,
die dem Kunden entstehen, haftet das Altstadt Hotel nur, wenn der
Schadensverursacher grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Für im
Gepäckraum aufbewahrtes Gepäck, sowie für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
übernimmt das Altstadt Hotel keine Haftung
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Kunden 6 Monate.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
IX. Haftung des Kunden
- Soweit das Hotel für den Kunden technische oder
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für
Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und
ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
- Für eine Veranstaltung notwendige behördliche
Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu
beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und
sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende
Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er
unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
- Für Beschädigungen oder Verlust, die während der
Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der
Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten
verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was
jeweils vom Kunden nachzuweisen ist. Diese Haftung gilt im gleichen Umfang
für die durch Schäden hervorgerufene Nichtvermietbarkeit des / der Zimmer
/ s
- Wer Schäden am Gebäude oder Inventar bzw. Verlust
verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
(insbesondere auch Begleitpersonen und Veranstalter). Die Haftung gilt im
gleichen Umfang für die durch Schäden u./o. Rauchen, Tierhaltung
hervorgerufene
- Nicht-Vermietbarkeit des / der Zimmer/s.
Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur
Anzeige gebracht. Bei Abreise (auch von Gruppen) hat das Hotel das Recht
eine Begehung des/der Zimmer durch das Rezeptionspersonal durchzuführen.
Ersatz für eventuelle Beschädigungen, Nicht-Vermietbarkeit und für verlorengegangene
Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist sofort (spätestens - bei
Geltendmachung per Rechnung binnen 10 Tagen eingehend auf dem Konto des
Hotels) bei Abreise in bar zu bezahlen. Für Schäden, die dem Kunden
entstehen, haftet das Altstadt Hotel nur, wenn der Schadensverursacher
grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
X. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Altstadt
Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch
ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend
der Stornoreglungen fällig.
XI. Rauchverbot
Es herrscht in allen Räumen absolutes Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlung werden dem Kunden die Kosten der Zimmerreinigung und der
Renovierung in Form einer Pauschale in Höhe von 350.- € in Rechnung gestellt.
(Der mit 350 Euro in Rechnung gestellte
Mehraufwand ergibt sich u.a. für Wände und Decken
abwaschen bzw. / und neu streichen, Betten komplett abziehen /
Unterbettenwaschen bzw. chemisch reinigen, Matratze austauschen, Teppich
komplett shampoonieren, Vorhänge und Gardinen waschen)
Rauchen ist gestattet in der überdachten
„Raucherecke“ – vor der oberen Hoteltüre bzw. auf den Balkonen der Suiten 23
bzw. 29.
XII. Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Bei
Zuwiderhandlung wird dem Kunden eine Renovierungspauschale in Höhe von 250.- € in Rechnung
gestellt.
XIII. Mitnahme, Verunreinigung oder Zerstörung von Eigentum
des Altstadt Hotel
Sollten Gegenstände aus dem / den zur Verfügung
gestellten Zimmer stark verunreinigt werden, verschwinden (TV / DVD-Anlage / Deko-Artikel / Hotel
Bilder –Hotelwäsche, Badaccessoires o. ä.) oder mutwillig zerstört werden,
werden diese Gegenstände dem Kunden mit deren Kosten für Sonderreinigung ggf.
dem Wiederbeschaffungswert, zzgl. Versandkosten plus 20% Aufwandsentschädigung
in Rechnung gestellt.
Das gleiche gilt für Eigentum des
Altstadt Hotel in den für die Kunden vorgehaltenen Bereichen. In schweren
Fällen wird in jedem Fall Anzeige erstattet.
XIV. TV / DVD / Internetnutzung
- Die Nutzung des Hot-Spot
Internetanschlusses ist kostenlos. Es dürfen keine rechtlich
strittigen Seiten aufgerufen oder herunter geladen werden. Ansicht oder
Einspeisung von Pornoseiten, Herunterladen von Filmen oder Musik usw. ist
nicht gestattet. Der
Kunde stellt das Hotel von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer
rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung folgen. Das Hotel haftet
ferner nicht für etwaige Sachschäden, die aufgrund der Nutzung des
Internets durch den Kunden entstehen. Sollten sich aus dieser
unberechtigten Nutzung Kosten ergeben, werden diese dem User
weiterberechnet.
Das
Hotel informiert hiermit den Kunden, dass eine Erfassung der Internetnutzung
(Datum und Uhrzeit der Ein- und Abwahl) - auf Grund neuester Rechtsprechung –
für jedes Zimmer) getrennt – erfolgt und somit jeder Rechtsmissbrauch dem
jeweiligen User zugeordnet werden kann.
Es
besteht kein Anspruch auf Funktionsfähigkeit des Netzes. Im Übrigen gelten
vorstehende Nummern entsprechend.
- Bei der Nutzung von TV/DVD- Geräten, PCs oder
sonstigen elektronischen Geräten darf die Zimmerlautstärke nicht
überschritten werden.
XV. Webseite, Fehler bzw. Unterbrechungen
Obwohl wir bei der Ausführung unserer
Dienstleistungen sehr sorgfältig und gewissenhaft vorgehen, können wir weder
überprüfen noch garantieren, dass alle Informationen genau, richtig und
vollständig sind, noch können wir für Fehler (einschließlich offenkundiger
Fehler oder Druckfehler), Unterbrechungen (durch einen zeitlich begrenzten und/oder
einen teilweisen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten auf unserer Webseite oder einen anderen Grund),
ungenaue, fehlleitende oder unwahre Informationen oder Nichtübermittlung der
Informationen verantwortlich gemacht werden
XVI. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf
die Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck-
und Wechselstreitigkeiten - ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Hotels.
- Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung
durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen
Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Hamburg, Im Januar 2012